.: 21 C 185/04, Amtsgericht Radolfzell, Az: 3 C 553/03) gestützt werden, absolut widrig. ich denke die fehlenden AGB, widerrufsbelehrungen und Kontaktinformationen in den Käufen sind Abmahngrund genug, soweit man davon ausgeht, dass X gewerblich gehandelt hat, was die Gerichtsurteile und sein verhalten ja belegen. 3) Androhung einer Strafanzeige Wenn wir hier davon ausgehen, dass X gewerblich gehandelt hat, dies aber von einem Privaten Konto getan hat, liegt hier nicht nur im Zivilrecht die Konkurenzabmahnung sondern natürlich auch die Tatsache hervor, dass keinerlei Steuern gezahlt worden und Kunden um eventuelle Dinge wie absetzbare Mehrwertsteuer, Rechte auf Widerruf etc. betrogen worden sind. ------------------------------- Was ist der Hintergrund?