Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb
vom 5.9.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, folgender Sachverhalt: -Arbeitsbeginn in Kanzlei: 1.12.2014 als Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden -Erhöhung der Arbeitszeit ab 1.9.2019 auf 30 Wochenstunden -Mitarbeiteranzahl: Der Chef, eine weitere Teilzeitkraft und ich -kein Tarifvertrag Kündigungsfrist lt Vertrag: "Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers". Ist es richtig, dass ich eine 2-monatige Kündigungsfrist einhalten muss wegen der Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren?