- meine Ehefrau und ich haben in 2003 mein Elternhaus von meinem Vater (Witwer) gekauft; meine Frau und ich erwarben das Haus als Miteigentümer je zur ideellen Hälfte - der Kaufpreis betrug 90.000,- und war zahlbar mit je einem Teilbetrag von 30.000,- an meinen Vater sowie an meinen Bruder (Abfindung). Mein Anteil an dem Kaufpreis von 30.000,- wurde mir im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschenkt, so dass meine Frau und ich in 2003 nur 60.000,- (Anteil Vater und Bruder) tatsächlich zu zahlen hatten - meine Frau hat mich kürzlich mit einem anderen Mann betrogen und unsere Ehe steckt in einer Krise; meine Frau macht derzeit eine Sinnfindungsphase durch und spielt mit dem Gedanken, zukünftig teure Selbstfindungskurse ohne mich zu betreiben - um zu verhindern, dass zur Finanzierung ihres neuen Lebensabschnitts das auf unserem gemeinsamen Konto liegende Bargeld verwendet wird, habe ich jetzt einen Teilbetrag in Höhe meines o.g. vorweggenommenen Erbteils von 30.000,- auf ein nur auf mich lautendes Konto überwiesen - wir haben zwei Jungen (12 und 7 Jahre) und führen eine typische Ehe (ich Verdiener, meine Frau ist Hausfrau); Zugewinngemeinschaft ist vereinbart; die Regelung finanzieller Angelegenheiten hat meine Frau stets mir überlassen Frage: Hätte ich diese Überweisung auf mein Konto tätigen dürfen? Steht mir dieser Betrag jederzeit - also auch jetzt - zu?