Auf Stellensuche - mit dem Schwangerschaftstest in der Tasche
vom 25.4.2020
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Nun stellt sich für mich folgende Frage: Wenn ich mich nun bei einem neuen AG bewerbe und die Schwangerschaft verschweige (die ja auch noch nichtmal bestätigt ist...) in dem Wissen, dass es möglich ist, dass ich direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt werde ohne die Stelle überhaupt anzutreten, ist das dann rechtens bei einem befristeten Arbeitsvertrag, im Sinne von hätte ich dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, Elternzeit/ Elterngeld? (Bei uns als Ärzten sind ja im Rahmen der Weiterbildung zumindest in der Stadt nur befristete Verträge üblich).