KIndesunter-Ehegattenunterhaltsberechnung -Anrechnung von Wohnwert der Immobilie -
vom 4.3.2022
für 300 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Hallo, wir streiten um den Unterhalt für das Kind. ... Außerdem hat sie ein Barvermögen über 100.000 Euro, dass sie in der Ehezeit erspart hat. 1) Gilt die Düsseldorfer Tabelle trotzdem, wenn der Elternteil deutlich mehr verdient und auch 100.000 Euro Vermögen hat (ich habe 220.000 Euro Schulden ) der Unterhalt bekommen soll , als der andere – (meine Frau hat 3400 inkl. Wohnwert, ich aber nur 1800) 2) Gilt die Düsseldorfer Tabelle überhaupt, wenn die Vermögensverhältnisse so sind wie sind, denn das ist ja keine gesetzlich verankerte Tabelle sondern nur eine Tabelle, die den Familienrichtern dazu dient den Unterhalt zu bestimmen.