Mahnverfahren online stellen ?
vom 4.6.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Da der Kindvater in der Vergangenheit behaarlich Ignoranz gezeigt hat, steht eigentlich schon im Vorfeld fest, dass es wieder über einen Mahnbescheid und eine Vollstreckung laufen wird. ... online für mich die Rechnung schreibt, dann die Mahnung und den Mahnbescheid usw..? ... Eine Rechnung habe ich privat noch nicht an den Kindsvater geschrieben - möchte das auch vermeiden, da ich diese auch gern gleich irgendwie offiziell gestellt haben möchte.