Verschleiernde Artikelbeschreibung, Gültigkeit des Kaufvertrages
vom 24.3.2009
30 €
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Nun meine Frage, ist ein Kaufvertrag, der unter diesen irreführenden Vorraussetzungen geschlossen wurde rechtens? Wenn ich den bestehenden Kaufvertrag nach Paragraph 119 BGB anfechten kann, bin ich dann trotzdem nach Paragraph 122 schadenersatzpflichtig für den Fall, dass der Verkäufer hernach die Küche für weniger Geld an einen Dritten verkauft oder wird Paragraph 123 wirksam und ich habe keinen Schadenersatz zu leisten?