hallo ich habe über e-bay mein auto verkauft.bei der probefahrt habe ich dem käufer zusätzlich gesagt,das der wagen bei ca.30km/h manchmal leicht ruckelt.er war trotzdem einverstanden,hat den wagen bezahlt und den kaufvertrag unterschrieben wo auch drinsteht,das der wagen unter ausschluss von sachmängelhaftung verkauft wird.er sagte,das er das fahrzeug bei seiner werkstatt nochmal prüfen lassen will und es stellte sich raus,das die kupplung defekt ist.der wagen ist baujahr 03/2002 und hat 151000 km gelaufen und im angebot habe ich erwähnt,das die inspektion bei 150000 km nicht durchgeführt wurde.leider habe ich das ruckeln nur mündlich erwähnt und nicht schriftlich festgehalten,er hat es bei der probefahrt selber bemerkt. nun will er,das ich die kupplung bezahle oder den wagen bei erstattung des kaufpreises zurücknehme. frage:muss ich bezahlen oder den wagen zurückmehnen?