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gesetzliche Gewährleistung

6. April 2009 12:49 |
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Guten Tag,
habe über ebay ein Fahrzeug von einem privaten Anbieter gekauft. In der Artikelbeschreibung ist beschrieben das keine Garantie und keine Rücknahme erfolgt.
In einem Telefonat mit dem Verkäufer fragte ich nach ob den die gesetzliche Gewährleistung durch Ihn übernommen wird, da er dies ja in der Artikelbeschreibung nicht ausgeschlossen hat. Meine Frage wurde durch den Verkäufer verneint, er gebe keine Gewährleistung. Nun meine Frage: Kann ich auf Grund dieses Sachverhaltes vom Vertrag zurücktreten. Danke für Ihre Hilfe

Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Da Sie das Fahrzeug von einem privaten Anbieter gekauft haben, kann dieser auch die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Einem Privatmann ist aber nicht ohne weiteres zuzumuten, die genaue gesetzliche Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen und korrekt wiederzugeben. Daher ist zu werten, was der Verkäufer mit seiner Aussage gemeint hat. Diese „Parallelwertung des juristischen in die Sphäre der Laien“ muss hier wohl ergeben, dass der Verkäufer weder eine Garantie noch eine gesetzliche Gewährleistung geben wollte; dies teilte er Ihnen ja auch telefonisch mit.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist darüber hinaus grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Sache mangelhaft ist. Hierfür ist jedoch nach Ihrem Vortrag nichts ersichtlich. Allenfalls könnte man darüber nachdenken, den Kaufvertrag anzufechten, weil Sie nicht hinreichend über die nicht vorhandene Gewährleistung aufgeklärt worden sind. Jedoch besteht zum einen keine Pflicht des privaten Verkäufers, umfassend über sämtliche Rechte aufzuklären, zum anderen muss, wie oben geschildert, die Auslegung ergeben, dass der Verkäufer bereits in seiner Artikelbeschreibung einen komplette Ausschluss sowohl von Garantie als auch von Gewährleistung vornehmen wollte.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)

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