Im Kaufvertrag steht "Der Verkäufer verpflichtet sich, das Vertragsobjekt bis zum 30.11.2006 bezugsfertig herzustellen und bis zum gleichen Termin einschließlich der Außenanlagen vollständig fertigzustellen". ... Mängel festgestellt werden, daß anschließend die Mängel beseitigt werden, dann eine mangelfreie Übergabe stattfindet, dann die letzte Rate (bis zur kompletten Höhe des Kaufpreises) zu zahlen sei, und erst, wenn er sein Geld komplett bekommen hat, erfolgt die Schlüsselübergabe. Eine Begehung hat bereits stattgefunden, es stellte sich heraus, daß einzelne Mängel strittig sind bzw. sich möglicherweise nicht bis zum 22.12. werden beseitigen lassen.