Hier kurz die Fakten: Ich 45, Frau 45 Jahre alt Heirat 12/2001 Trennung 01/2003, seitdem getrennt lebend ( Frau ausgezogen ) gemeinsames Haus seit 1998, beide zur Hälfte im Grundbuch,ich bezahle aber auch nach der Trennung alle Kosten ( Kredit usw. allein ) Frau bis 09/2004 selbstständig, seitdem Angestellte Frau seitdem Einkommen 1.600,- brutto Ich sehr schwankendes Einkommen, da viel provisionsabhängig, z.Zt. ca. 4.000,- brutto Ich habe seit zwei Jahren eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung, von meinem Anwalt ausgearbeitet, vorgeschlagen. ... In dieser Vereinbarung verzichtet Sie auf Trennungs- und Nachehelichen Unterhalt, wenn Ich Ihre finanziellen Forderungen ( 20.000,- Ausgleich für das Haus + Übernahme aller Kosten für Anwalt, Notar + Scheidung, ca. 15.000,- € ) erfülle. ... Ich habe dazu folgende Fragen: - Kann Sie rückwirkend Trennungsunterhalt fordern, wie wird dieser berechnet ?