Guten Tag, ich bin seit 11/2008 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber als IT-Consultant (Senior) tätig. ... An- und Abreise, sowie Unterkunft und Verpflegung) verpflichtet, wenn ich selbst kündige oder wenn der AG aus einem Grund, den ich zu vertrteten habe kündigt.
Somit ist die Probezeit zum 15.01.2017 24:00 Uhr abgeschlossen und ab 16.01.2017 0:00 Uhr geht das Arbeitsverhältnis in einen normalen Arbeitsvertrag über.
Können die mich einfach kündigen, da man ja in der Probezeit ohne Gründe gekünndigt werden kann und auch innerhalb von 2 Wochen? Dann frag ich mich ob bzw. wann ich es meinem Arbeitgeber den sagen sollte das ich schwanger bin (fals es so sein sollte und überhaupt klappt)?
Kann ich nach Genehmigung der Elternzeit während oder vor der Elternzeit auch mit 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen oder verlängert sich diese durch BEEG §19 auf 3 Monate?
Ich möchte nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder arbeiten, aber nicht zurück zu meiner jetzingen Arbeitgeber. Im Schreiben von meinem jetzingen Arbeitgeber über meine Elternzeit steht, das meine Kündigungsfreist gem. 19 BEEG drei Monate zum Ende der Elternzeit beträgt.
Ich habe dieses Arbeitsverhältnis auch zum 01.09.2010 angetreten. ... Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einmonatiger Frist zum Schluss eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. ... Was ist wenn der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt sondern nur einer Kündigung in der Probezeit lt.
Dieser Vertrag wurde auf Grund unternehmerischen Gründen durch einen Änderungsvertrag im beidseitigen Einvernehmen wie folgt geändert: Das Arbeitsverhältnis beginnt am 06.05.2013. Am 24.06.2013 wurde das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt.
Der AG hat mir schriftlich mitgeteilt, dass er einen Arbeitsplatz für mich bis zum Ende der Befristung mit einer verlängerten Frist bis zum 30.09.2012 offen hält. ... Ich habe eine 10jährige Betriebszugehörigkeit, die mir auch heute per Telefonat bestätigt wurde - 16.04.2002 Eintritt in das Arbeitsverhältnis). ... Meine Frage: Endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Eintreten meiner vollen unbefristeten EU-Rente oder muss mich der AG kündigen?
Guten Tag, folgender Sachverhalt liegt vor: Mein Arbeitgeber hat vor ca 3 Monaten in einer Dienstberatung vor allen Mitarbeitern des Hauses (7 Leute) gesagt, dass wir aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen in der Firma fristlos kündigen dürfen.
Ich kann bei einem neuen Arbeitgeber zum 01.05.2010 anfangen. Meine Frage lautet: Kann ich unter berücksichtigung der sechs Wochen zum Quartalsende zum 30.04.2010 kündigen? ... So weiß mein Arbeitgeben mind. sechs Wochen vor dem Quartalsende 30.03.2010 bescheid und ist sogar einen Monat früher informiert.
Ich möchte mich aus diesem Grund schnellstmöglich aus meinem jetzigen Arbeitsverhältnis lösen. Ein Auflösungsvertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber erscheint mir allerdings nicht realisierbar. - Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, den letzten "Änderungsvertrag" vom 01.06.2011 als (erstmals unbefristeten) Neuvertrag anzusehen und somit die (für mich günstige) Kündigungsfrist nach § 34 TvöD - ein Monat zum Monatsschluss - eintreten zu lassen? - Gibt es ansonsten Ansatzpunkte, die ein Ausscheiden aus dem jetzigen Arbeitsverhältnis bis zum 30.07.2011 rechtfertigen könnten?
Ende sep käme nun eine Arbeitnehmerin aus der elternzeit zurück...wir sind uns aber einig das sie nicht weiter bei mir arbeiten wird.NUn zur frage....nach dem Kündigungsgesetz muß eine frist von 8 wochen meinerseits eingehalten werden..in ausnahmefällen wie geringe mitarbeiterzahl nach meiner kenntnis reichen auch 4 wochen....allerdings ist es für mich als kleinstpraxis nicht unbedingt erstrebenswert eine mitarbeiterin für 4 wochen zu beschäftigen und zu bezahlen während die vetretung ja bleiben wird also beschäftigt ist!
Weiterhin wurde auch eine ersatzweise Kündigung mitgeschickt, die jedoch rückdatiert war – man wollte bereits im Juli kündigen, oder zum Ende des Monats August.
Da sie das Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen nicht fortsetzen kann ist geplant, den Arbeitsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten lt. § 19 BErzGG zum Ende der Elternzeit zu kündigen. ... Wäre der 20.10.2010 noch ausreichend oder muss die Kündigung noch im September beim Arbeitgeber eingehen damit die 3-Monats-Frist eingehalten wird?
Wir beide sollten ab sofort die Betreuung und Versorgung seiner Eltern übernehmen.Gemäß der ausgehändigten Verträge sollten wir unsere bisherigen Arbeitsverhätnisse bis zum 24.06.2005 kündigen. Bei mir gab es diesbezüglich keine Probleme, die andere Dame stand noch in einem seit fünf Jahren bestehendem Arbeitsverhältnis und hatte daraus eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten. ... Bis zum heutigen Tag gibt es keine schriftliche Kündigung ,und die Arbeitsverträge tragen die Namen der Eltern als Arbeitgeber.
Im Anschluss telefonierte ich mit neuem Arbeitgeber, um ihm mitzuteilen, das ich fristgerecht gekündigt hätte. ... Dies halte ich für unzulässig, da ich der Meinung bin, er müsse 4 Wochenfrist einhalten, wenn er vor Arbeitsbeginn mir kündigen möchte? Meine Frage: Darf er mir eine ordentliche Kündigung erst zum 15. bzw. 31.06. aussprechen, weil er Fristen versäum hat?
Jetziger Chef arbeitet für Swarovski ab dem 31. gehört es ihm aber nicht mehr und Swarovski kauft es auf ich habe keinen Vertrag unterzeichnet und frage mich warum ich eine Frist haben soll