Arbeitsrecht / Return-to-Office / widersprückliche Informationen
vom 15.3.2022
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Zusatzinformation: Die Arbeitsverträge sind nach deutschem Recht mit der deutschen Gesellschaft geschlossen, die AN sind organisatorisch in den lokalen Betriebsablauf eingebunden, teilen sich Büros und andere Einrichtungen mit anderen MA, erbringen jedoch Arbeitsleistung nicht notwendigerweise oder teilweise auch überwiegend nicht für die lokale Gesellschaft, sondern für andere, globale Einheiten.