Schadenersatz nach vorgetäuschtem § 573a BGB
Sehr geehrte Damen/Herren, im März 2006 wurde uns zum 31.Okt.2006, die Wohnung gekündigt. Der Vermieter berief sich dabei auf <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573a BGB: Erleichterte Kündigung des Vermieters">§ 573a Abs.1 BGB</a>, obwohl sein derzeitiger Aufenthaltsort ein Pflegeheim war. Er behauptete, er wolle nach unserem Auszug wieder ins Haus einziehen.