sexuelle Nötigung, Erpressung, drohende Anzeige
vom 7.9.2008
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Hoyer / Regensburg
Guten Tag, ich habe hier ein pikantes Problem, auf welches ich nicht stolz bin... Ich bin verheiratet und habe trotzdem letzten Februar im Fasching für kurze Zeit mit einer mir schon sehr lange und sehr guten (ebenfalls verheirateten) Bekannten eine Faschingsparty für kurze Zeit verlassen; in dieser Zeit haben wir uns gegenseitig sexuell befriedigt (kein Geschlechtsverkehr). Vor zwei Tagen ruft mich nun der Ehemann der Frau an, sie hätte ihm alles erzählt, er hätte eine sehr schlimme Zeit hinter sich, wegen Scheidungsabsichten, nun hätten sie sich aber entschlossen, doch gemeinsam alt werden zu wollen; er wolle aber von mir eine Wiedergutmachung (finanziell), die mindestens in der Höhe seiner ihm entstandenen Scheidungsanwaltskosten läge, zuzügl. einer Entschädigung für das ihm zugefügte Leid, und das in einer für ihn akzeptablen Höhe (über die Höhe hat er sich noch nicht geäußert).