Nach befristetem Vertrag keine freie Mitarbeit mehr möglich?
vom 23.4.2013
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Diese ging von Februar 2011 bis zum Ende Juli 2012 (ursprünglich bis Februar 12, wurde aber um ein halbes Jahr verlängert) Im Anschluss an die Ausbildung habe ich einen einjährigen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der Ende Juli ausläuft und nicht verlängert bzw entfristet wird. ... (Da dies wohl erstmal der einzige Arbeitgeber wäre fuer den ich tätig sein werde und die Arbeit an sich schon der eines Mitarbeiters entspricht: weisungsgebunden, feste Arbeitszeiten etc.)