ich wohne im 1. stock eines mehrfamileinhaus u. habe seit 9 jahren blumenkästen an der außenseite meines balkon aufgehängt. jetzt mißfällt das auf einmal meinem unter mir wohnenden nachbar im erdgeschoß, weil angeblich pflanzenabfälle u. gießwasser auf seine terrasse fällt. er bezieht sich abei auf die hausordnung die verlangt, daß blumemnkästen auf der innenseite der balkone anzbringen sind. die wenigsten bewohner halten sich allerdings daran u. es hat sich auch bisher noch niemand daran gestört. vor einem halben jahr bekamen wir von ihm ein ultimatives schreiben in dem er androht dass er seinen rechtswalt einschaltet wenn wir unsere blumen nicht abhängen. diese schreiben hat er auch dem hausverwalter geschickt, der aber bis heute uns gegenüber nichts geäußert hat. #umso überraschter waren wir, als jetzt ein schreiben des Rechtsanwat kam , der uns ultimativ aufforder die balkonkästen sofort abzuhängen, sonst geht es vor geicht. beigefügt war eine kostenrechnung über 155.- € mit einer zahlungsfrist von einer woche Als gegenstandswert ist in der rechnung ein betrag von 1000.-€ angegeben. frage: ist eine abmahnung in so einem fall zulässig. ist der gegenstandswert von 1000.-€ wegen nichteinhalten einer vorschrift in der hausordnung, die die anderen bewohner auch nicht einhalten, überhaupt angemessen.es ist dem nachbarn keinerlei sachschaden entstanden, er fühlt sich auf einmal durch unsere blumen nur gestört. wegen anderer kleinlichkeiten hat er uns in den letzten jahren laufen derartige beschwerdebriefe geschickt, obwohl er laufend den hausfreiden stört u. sich rücksichtslos verhält. sein rechtswalt ist der schwager der verwaltungsbeirätin die ihre wohnung neben ihm im hochpaterre hat, mit der er sich gut versteht.sie hat ihre blumenkästen seit schon immer außen angebracht u. bestimmt werden ihre blumenblüten bei einem leichten windstoß auf die terrasse geweht die nur 2 m daneben beginnt.