Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Die Kaution stellt eine Mietsicherheit für alle Mietforderungen des Vermieters aus einem Mietverhältnis dar.
Sie haben nach Ihrem Vortrag zwar keinen Mietvertrag unterzeichnet, aber dadurch, dass Sie die Wohnungsschlüssel der streitgegenständlichen Wohnung in Besitz haben, ist ein Mietverhältnis entstanden.
Dies schon deswegen, da, wenn Sie gar alle Schlüssel haben, den Vermieter gänzlich von der Nutzung ausgeschlossen.
Somit könnte man gar auf die Idee kommen, dass Sie nicht einfach die Schlüssel zurückgeben können, sondern erst einmal das Mietverhältnis kündigen müssen.
Die Höhe der Miete könnte ggf. wegen Mängel gemindert werden.
Sollte man nicht zum Ergebnis eines Mietverhältnisses kommen, müsste doch eine Nutzungsentschädigung an den Vermieter gezahlt werden, bis zur Rückgabe der Schlüssel.
Dem Vermieter bleibt es nunmehr vorbehalten, nunmehr mit der Kaution aufzurechnen und den etwaig überschießenden Betrag an Sie auszukehren.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
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