Meine erste Frage besteht nun darin, ob ich die überzahlte Halbwaisenrente in Höhe von 660,50 € zurückzahlen muss. Meiner Meinung nach müsste doch § 814 BGB gelten, da die kvw ja schon seit dem 01.01.2007 (zu dem Zeitpunkt lebte mein Vater sogar noch) wusste, dass sie zur Leistung der Rente nach dem 25. ... Die zweite Frage besteht darin, welchen konkreten Schritt ich nun unternehmen muss, wenn die kvw das gerichtliche Mahnverfahren einleitet.