Erbe und Wohnungsauflösung wegen Todesfall
vom 21.7.2006
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Als wir uns beim Vermieter (eine Immobiliengesellschaft) nach den Kündigungsfristen im Todesfall erkundigten bekamen wir den Ratschlag uns mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. ... •Bei ihrer Bank die Umbuchung einiger hundert Euro von ihrem Sparbuch auf ihr Girokonto vorgenommen damit lfd Kosten wie Miete, Telefon ect gedeckt sind (Es wurde nichts auf unser Konto gebucht) •Die Wohnung noch mal geputzt Nun frage ich mich ob es noch möglich ist das Erbe auszuschlagen oder ob obige Aktionen bereits ausreichen um das Erbe automatisch angetreten zu haben. ... Zudem ist eine Klausel im Nachtrag das wir anteilig die Kosten der Schönheitsreparatur übernehmen wenn diese länger als ein Jahr, zwei Jahre ect zurückliegt.