Nicht fertig gestellte Wohnung
Weiterhin gibt es eine Klausel: „Dem Mieter ist bekannt, dass der Eigentümer mit größter Sorgfalt den Einzugstermin pünktlich halten möchte. ... Nun stellen sich folgende Fragen: Können wir aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages fristlos kündigen?