§74 HGB Wetbewerbsverbot (Karenzentschädigung)
vom 1.12.2010
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Bei ordentlicher Kündigung durch das Unternehmen wird dem Unternehmen, freigestellt auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. ... Bewerbungen für einen neuen Arbeitsplatz (selbstverständlich unter Ausschluß der verbotenen Branchen) habe ich bereits während dieser Tätigkeit und selbstverständlich auch aktuell erstellt.