(abtrittserklärung) wir stehen beide je zur hälfte im grundbuch. 1 rang leibrente 2 rang die bank mit 50000 aufs ganze. da hier von anfang an klar war,das ich die leibrente komplett zahle und sie ihr darlehn,gibt es nichts anderes schriftlich als das grundbuch. januar 2006 der große krach:die schwester zieht aus,vermietet ihr haus und stellt ihre zahlungen bis jetzt komplett ein. um ihre gewollte zwangsversteigerung zu verhindern, zahle ich nun ihre zinsen seit dem 01.01.06. ein vollstreckbares schuldeingeständniss über 3800 euro liegt mir nun von ihr vor. sie hat nun die teilungsversteigerung beantragt und mein gegenantrag wurde abgelehnt. daraufhin hatte ich einen käufer für ihre hälfte,das lehnte ihr anwalt ab. auf einer bitte,das haus trotz der teilugsversteigerung einem makler zuübergeben,wurde nicht geantwortet. nun zu meiner frage: ihr anwalt behauptet nebenbei,meine schwester hätte damals nur ihr darlehn allein aufgenommen,da ich kein darlehn als arbeitsloser bekommen hätte und dieser zu hausanschaffung gedient hätte. ................................................................ bin ich bei einem verkauf in der teileversteigerung verpflichtet,das darlehn zur hälfte mit zu tragen,obwohl ich kein darlehnsnehmer bin,sondern nur gebürgt habe?