kein geld von aa bzw kk bei risikoschwangerschaft (arbeitslos)
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
guten tag, meine tochter (22jahre) wurde nach lehrzeit nicht vom AG übernommen und hat sich arbeitslosgemeldet. nun ist eine risikoschwangerschaft (placenta pravia Stufe 3) vom behandelten Arzt festgestellt worden und ein Arbeitsverbot schriftlich erteilt worden. AA Überlingen weigert sich Zahlungen zu leisten ebenso DAK überlingen Grund: Risikoschwangerschaft keine krankheit ! DAK hat gekündigt da : keine Krankheit keine Arbeit !