Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde Sie gerne über die Pflichten eines Testamentsvollstreckers um Auskunft bitten: Vom Erblasser wurde ein Alleinerbe eingesetzt, mehrere Vermächtnisse wurden Dritten zugewendet und Testamentsvollstreckung angeordnet. Als Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind im notariellen Testament genannt: a) Erfüllung der Vermächtnisse b) Verteilung des Nachlasses nach eigenem billigen Ermessen Es wurde weiter vom Erblasser festgelegt, dass dem Testamentsvollstrecker alle Rechte zustehen, die ihm eingeräumt werden können, Testamentsvollstrecker ist von Beschränkungen, Nachlassverbindlichkeiten einzugehen, und von Beschränkungen durch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/181.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 181 BGB: Insichgeschäft">§ 181 BGB</a> befreit. Nun meine Fragen hierzu: 1) Muss der Testamentsvollstrecker die Erbschaftssteuererklärung einreichen ?