Da es eine Zeit lang nicht sicher war, ob er den in Bayern erforderlichen Notenschnitt von 2,33 erreichen würde und damit auf das Gymnasium seiner Wahl (Privatschule) würde gehen können, haben wir schweren Herzens einen Vertrag bei einer anderen Privatschule abgeschlossen, die sowohl ein staatlich anerkanntes Gymnasium (Notenschnitt erforderlich) als auch ein staatlich genehmigtes Gymnasium (Notenschnitt nicht erforderlich) betreibt. ... Die Schule überprüft die schulische Leistung und das Verhalten des Schülers bei Neueintritt und ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Probezeit beträgt 6 Monate und kann einmal durch die Schule verlängert werden.