Zeitmietvertrag nach § 575 BGB ohne Kündingsauschluss vorzeitig kündbar?
vom 28.2.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Weiteres zum Thema Kündigung steht nicht im Vertrag. ... Ist es nach § 2 Mietdauer – Zeitmietvertrag nach § 575 BGB immer so, dass man nicht kündigen kann, auch wenn man im Vertrag nicht explizit ein Kündigungsausschluss bzw- -verzicht unterschrieben hat?