Der Verkäufer hat das Grundstück nach § 8 WEG gemäß Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung vom MM.AA.2013 und Änderungs-/Ergänzungsurkunde vom MM.AA.2015 (UR-Nrn. ... Die Vollmacht umfasst insbesondere – nicht abschließend aufgeführt - die Zusammenlegung, Teilung oder Änderung des Zuschnitts oder Ausstattung von Wohnungen und Teileigentumseinheiten, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, Schaffung neuer Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, Änderung von Bauplänen, Begründung von Sondereigentum, Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum und umgekehrt, Wohnungseigentum in Teileigentum umzuwandeln und umgekehrt sowie Bestellung, Änderung und Aufhebung von Sondernutzungsrechten, ferner auch eine neue Aufteilung der Miteigentumsanteile unter Berücksichtigung von hinzukommenden bzw. wegfallenden Wohn- und Nutzungsflächen vorzunehmen und die Eintragungen in den bisherigen Bestandsverzeichnissen der entsprechenden Grundbücher verändern zu lassen. b.