Folgen Frage brennen mir unter den Nägel: Meines Erachtens soll der § 1899 Abs 4 die Betreute Person unterstützen, aber nicht die egoistischen Motive der Generalbevollmächtigten ihr Erbe zu schützen. ... Stimmt die Aussage meines Anwalts, dass durch die Bestellung der Ergänzungsbetreuerin die weiteren Klagen im Rahmen der Stufenklage, auch bei einem Obsiegen, nicht mehr durch die Verliererpartei bezahlt werden müssen, sondern ich nun in jedem Fall auf den jeweiligen Kosten sitzen bleibe. Da sich nach intensiven Nachforschungen aufgrund der 2014 erhaltenen Informationen meiner Halbschwester herausgestellt hat, dass das damalige Nachlassverzeichnis anlässlich des Todes meines Vaters 1990 einen massiven Erbschaftsbetrug darstellt, stellt sich die Frage, welche Hebel ich hätte (Strafanzeige wegen Erbschaftsbetrug gegen die Erbin - Schadenersatzprozess wegen entgangenen Pflichtteilsansprüchen), die Pflichtteilsansprüche von damals, die ich aufgrund der damaligen Geringfügigkeit auf sich beruhen habe lassen, nun doch realisierbar wären.