Sehr geehrte Damen und Herren, als Verkäufer eines bebauten Grundstücks finde ich im Vertragsentwurf den Paragraph "Kaufpreisfinanzierung", in dem ich mich verpflichte, "für den Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises vollstreckbare Grundpfandrechte zugunsten deutscher Kreditinstitute zu bestellen und alle zur Eintragung erforderlichen Eigentümererklärungen abzugeben. Er übernimmt dabei keine persönliche Haftung und ist vom Käufer von jeder Zahlungsverpflichtung freizustellen." ... Zu c) heißt es:"Der Verkäufer erteilt über seinen Tod hinaus jedem Käufer Vollmacht, unter Bachtung dieser Bedingungen den Vertragsgegenstand mit Grundpfandrechten ohne Beschränkung auf die Kaufpreishöhe zu belasten und den Eigentümer des Vertragsgegenstandes der sofortigen, auch unter Nachweisverzicht erfolgenden Zwangsvollstreckung nach §800 ZPO zu unterwerfen. [...].