Hausversteigerung, PV-Anlage in fremden Besitz wurde vom Ersteigerer mit verkauft
23. November 2022 22:49
| Preis:
95,00 € |
Beantwortet von
Guten Abend
ich schildere mal chronologisch:
1. Gericht hat die PV-Anlage als nicht zum Versteigerungsobjekt gehörig eingestuft (aus dem Steigobjekt herausgelöst).
2. Zusätzliches Gerichtsurteil (Vergleich) zwischen Eigentümer PV-Anlage (PV) und Insolvenzverwalter (der wollte die PV-Anlage haben) -> PV-Anlage bleibt Eigentum des bisherigen Eigentümers.
3. Der Ersteigerer (E) weiß (Schriftverkehr) dass die PV-Anlage nicht zum Haus gehört.
3a. Der Ersteigerer (E) möchte, dass die PV-Anlage abgebaut wird, gibt aber keinen Zutritt zum Haus (der Wechselrichter und die Sicherungen befinden sich im Keller - Voraussetzung zum Abbau)
4. Der Ersteigerer (E) verkauft das Haus MIT PV-Anlage an Käufer (K)
5. Auflassungsvormerkung im Grundbuch mit neuem Käufer (K)
6. Der Käufer (K) wird per Brief informiert, dass die PV-Anlage einem Dritten (PV) gehört - nicht zum Haus gehört. Er erhält ein Angebot zum Kauf der PV-Anlage.
6a. Kaufpreiszahlung durch Käufer (K) (Bank)
7. Es erfolgt der Kaufeintrag ins Grundbuch der Immobilie
8. PV-Anlageneigentümer (PV) erhielt eine Kopie des Kaufvertrages zwischen Ersteigerer (E) und Käufer (K)
9. Der Notar wird verständigt, dass er falsch beurkundet hat
Die PV-Anlage befindet sich noch immer auf dem Dach. Es gibt keine eingetragene Last. Der Ertrag aus der PV-Anlage (gebaut 2012 - Volleinspeisung) fließt dem PV-Eigentümer (PV) in voller Höhe zu. Die PV-Anlage steht im Register der Bundesnetzagentur immer noch auf dem PV-Eigentümer (PV).
Mit dem Käufer war es bisher nicht möglich einen Pachtvertrag für die Dachfläche zu schließen. K steht auf dem Standpunkt: "Ich habe einen Notarvertrag mit Hauskauf + PV-Anlage".
Der PV-Eigentümer (PV) hat Angst, dass er die PV-Anlage verliert.
Frage:
Weiteres Vorgehen:
? Klage gegen Ersteigerer (E), (der Ersteigerer ist vermutlich ein armer Schlucker (nichts zu holen), trat auf, aber im Hintergrund hatte jemand die Generalvollmacht (durfte wohl nicht öffentlich agieren)
? Anzeige bei der Staatsanwaltschaft §246 BGB arglistige Täuschung ..30 Jahre
? Füße stillhalten (was passiert wenn 3 Jahre ab Kauf verstrichen sind (Ende 2023) - Wahrung von Fristen)
? Meines Erachtens ist §935 BGB nicht tragfähig - gutgläubiger Erwerb nicht möglich, da zwar nach Unterschrift Kaufvertrag aber vor Eintragung Grundbuch/Kaufpreisfluss Käufer (K) durch Brief Bescheid wusste. (Brief wurde mit Zeugen in den Briefkasten gesteckt)
Würde mich freuen, wenn jemand helfen kann, am Besten aus dem Raum Meißen/Dresden - eventuell für weiteres Auftreten...
Mit freundlichen Grüßen