Herr XXXXXX, geb. am XXXXXXXXXX, XXXXXXXX, geschäftsansässig in XXXXXXXX, XXXXXXXXX mir, Notar, von Person bekannt, hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern für die Firma XXXXXXXXX mit Sitz in XXXX (Geschäftsadresse: XXXXXX) eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes XXXXXXX unter HRB XXXX, Genehmigung der vorstehend genannten Gesellschaft, die mir ihrem Eingang beim amtierenden Notar allen Beteiligten gegenüber wirksam werden soll, in notarieller Form ausdrücklich vorbehaltend. ... Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums gemäß Ziffer 2. dieser Urkunde bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/883.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 883 BGB: Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung">§ 883 BGB</a> für den Käufer an der in Ziffer 1. dieser Urkunde angeführten Sondereigentumseinheit im Rang nach dort erwähnten Belastungen, wobei weitere Belastungen im Rang vorgehen oder gleichstehen dürfen, wenn sie mit Zustimmung des Käufers zur Eintragung gelangt sind oder der Notar die Eintragung der Vormerkung im Rang nach oder im Gleichrang mit solchen Belastungen schriftlich beantragt. 4.2.