Die Käufer akzeptierten diese Erhöhung in einem notariellen Kaufvertrag. Folgende Fragen: Ist diese „außerordentliche" Anpassung des Erbbauzinses per se dadurch legalisiert, dass die Käufer diese akzeptiert haben?? Ist der Grundstückseigentümer auch zukünftig berechtigt, diese „außerordentliche" Anpassung des Erbbauzinses auch auf neuerliche Käufer des Erbbaurechtes in voller Höhe fortzuschreiben, obwohl durch neuerlichen Verkauf die Belastung des Erbbaurechtes auf deutlich unter 50% des Verkehrswertes zurückgeführt würde und die Höhe der Zinsforderung somit die dreifache Höhe derselben für die Nachbargrundstücke des selben Eigentümers übersteigt??