Wie lange kann ich Nachliefern bis der Käufer zurücktreten kann?
vom 6.12.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Also, man wäre praktisch sicherlich >> gut beraten umgehend die Sache zum positiven Abschluß zu bringen. >> Übrigens wir bluffen nicht. >> >> >> >> ... schrieb: >> >>> Sehr geehrter , >>> >>> nein, da sind keine Schuhe dabei, die Schuhe habe ich, wie geschrieben, >>> >> als Ausgleich für die Verzögerung angeboten, die können sie behalten, >> ich hoffe, damit sind Sie einverstanden. >> >>> MfG >>> ... >>> -------- Original-Nachricht -------- Datum: Tue, 04 Dec 2007 09:34:49 +0100 >>>> Von: >>>> An: ... >>>> Betreff: Re: Rücksendung bzw. ... Damit wir das aber auch für beide Seiten akzeptabel abwickeln, biete ich Ihnen folgendes an...behalten Sie die Schuhe zu den 300 Artikeln, dann will ich mich nicht mehr länger damit rumschlagen. ich hoffe, das ist dann für Sie in ordnung, so haben Sie einen Posten mehr zum Verkauf, ich werde dann sehen, daß sich die Versicherung um meinen Schaden kümmert.