Anfrage wegen Markenrechtsverletzung ED Hardy
vom 23.10.2007
50 €
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Ihr Unternehmen, wäre nur dann möglich, wenn die Marke durch den Markeninhaber oder einen sonstigen Berechtigten bereits einmal innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in den verkehr gebracht wurde, so daß Erschöpfung i.s.d §24 Markenrecht eingetreten wäre. ... Der vorstehend dargestellte Sachverhalt gibt unserer Mandantin jedoch Anlass an Sie die Frage zu richten, aufgrund welcher Umstände sie als berechtigt ansehen, Produkte mit der Bezeichnung Ed Hardy zu vertreiben. ... Mir liegt es fern, die rechte zu verletzen.