(Gesamtschulderische) Haftung bei mehreren separaten Untermietern gg.üb. Hauptmieter
vom 25.4.2014
52 €
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Frage: wenn §12 so drin bleibt, haftet U2 gegenüber H dann gesamtschuldnerisch für historische und zukünftige Mietschulden und -schäden, die von U1 verursacht wurden oder gilt §12 nur für den Fall, dass z.B. weitere Personen in das WG-Zimmer von U2 miteinziehen (U2-1, U2-2...) und diese Personen auch dem Vertrag von H mit U2 beitreten? ... U2 würde höchstens das Risiko übernehmen (ungern), für Schäden am Gemeinschaftseigentum gesamtschuldnerisch zu haften, die in der Zeit entstehen, während er das Zimmer angemietet hat.