MietR - vorzeitiges Ende der Mietzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörn Blank / Hamburg
Sehr häfig tritt folgendes ein: Ein Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.03.2012 und Mieter B (Nachmieter) möchte gerne bereits ab dem 24.03.2012 in die Wohnung, was dem Mieter A entgegen kommt. Die Wohnungsabnahme von A und die Übergabe der Wohnung mit B findet gemeinsam am 24.03.2012 unter Berücksichtigung auch der abzulesenden Zähler in der Wohnung statt. ... Schließlich hat A ab dem 24.03.2012 keinen Nutzen mehr an der Wohnung da u.a. auch alle Schlüssel an den Nachmieter übergeben werden.