Freistellung nach Eigenkündigung - Was ist rechtlich unbedingt zu beachten?
vom 18.1.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Ich habe meinen Arbeitsvertrag nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit am 15.01.2009 gekündigt mit den Sätzen: ... ich möchte unser Arbeitsverhältnis zum 1. März 2009 kündigen. ... Da ich bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden habe, könnte ich auch gut mit einem Aufhebungsvertrag leben; möchte aber natürlich kein Geld verlieren.