Arbeitsvertrag wurde ich als Einzelhandelskaufmann mit einem "Wochenmittel" von 25 Stunden eingestellt. ... Der Arbeitgeber weigert sich bisher entsprechenden Lohn zu zahlen, noch ist er bereit meine wöchentliche Stundenzahl im Arbeitsvertrag aufzustocken, was nach dem Pensum der zu leistenden Arbeit nötig wäre. ... Arbeitsvertrag werden 10% der geleisteten Überstunden nicht bezahlt.
Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten, diesen aber noch nicht zurückgesendet, denn ich habe in der Zwischenzeit ein anderes Angebot erhalten, so dass ich mit dem Arbeitgeber doch keinen Arbeitsvertrag abschliessen möchte. Frage: Wurde mit meiner Zusage per Email / Telefon bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen oder ist der Arbeitsvertrag erst mit meiner Unterschrift wirksam und kann ich davon ohne Ärger zurücktreten ?
Ich habe mich entschieden zu kündigen, jedoch ist mir in meinem Arbeitsvertrag folgendes aufgefallen: Kündigungsfristen - Nach der Probezeit 4 Wochen - Nach 1 Jahr sind es 3 Monate - Nach 2 Jahren sind es 6 Monate - Diese Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien - Kein Tarifvertrag Wie sehen meine Chancen aus früher zu kündigen, z.B. nach 1 Monat ?
Der Tarifvertrag sagt dazu: Für anfallende Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft wird neben der Rufbereitschaftsvergütung nur die Überstundenvergütung (Stundenvergütung plus Zeitzuschlag 25%) gezahlt.
Jetzt kommt das Problem aus dem Tarifvertrag: "Nimmt der Student einen Arbeitsvertrag der AG nicht an, ist die Vergütung für die Dauer des Hauptstudiums zurückzuzahlen.
In meinem Arbeitsvertrag steht in etwa folgendes: Herr X wird als Elektriker und Monteur eingestellt. ... Falls der Einsatz reicht noch eine letzte Frage: Ist die im Arbeitsvertrag benannte Kündigungszeit von 2 Wochen noch gültig oder hat sie sich auf Grund der langen Betriebszugehörigkeit automatisch für beide Seiten erhöht?
Jetzt habe ich vor einigen Tagen im Internet gelesen, dass ich -wenn nicht explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag gegenteiliges steht - gegenüber meinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (oder bezahlter Freistellung) habe, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Betreuung des erkrankten Kindes bestätigt.
Mein Arbeitsvertrag ist mit Tochtergesellschaft A abgeschlossen und der Einsatz für zumutbare Tätigkeiten für Tochtergesellschaft A fixiert. Meine Aufgaben sind teilweise für Tochtergesellschaft A: Mittagessen für Mitarbeiter der Gesellschaft A kochen und ausgeben (Räumlichkeiten A) aber auch für B: Mittagessen für Mitarbeiter der Gesellschaft B kochen und ausgeben (Räumlichkeiten A) Mithilfe in Küche der Firma B (Räumlichkeiten B) Wäscheservice in Firma B (Räumlichkeiten B) Muttergesellschaft B ist im TVÖD und mein Arbeitsvertrag mit Tochtergesellschaft A leider nicht tariflich, obwohl ich wenn ich aushelfe die selben Arbeiten wie meine tarifgebunden Kollegen mache.
Laut meinem Arbeitsvertrag (an den Tarifvertrag angelehnt) habe ich nur Anspruch auf Weihnachtsgeld wenn ich bis zum 31.03. des Folgejahres angestellt bin.
Bin Angestellter mit einem AT Vertrag in Altersteilzeit, Freistellung beginnt 01.01.2008. Bei der Tarifanpassung im April/Mai dieses Jahres wurde ich nicht berücksichtigt. Eine e-mail Anfrage beim Vorgesetzten bliebe ohne Antwort.
Im Arbeitsvertrag steht " Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig von der Befristung ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden." Diesen Arbeitsvertrag habe ich allerdings Befristet bekommen. Im Juni 2011 habe ich einen Brief erhalten in dem stand, dass dieser Vertrag in einen Unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird.
Beim befristeten Arbeitsvertrag habe ich eine Frist von 6 Wochen zum Monatsende und beim unbefristeten 6 Wochen zum Quartalsende. ... Die Arbeitsverträge unterliegen auch nicht einem Tarifvertrag.
Ich habe keinen Arbeitsvertrag und erst recht keine Einzelvereinbarung für ein Zeitkonto. Mein Arbeitsverhältnis dürfte folglich im Tarifvertrag (Dachdecker RTV) geregelt sein. ... Im Tarifvertrag steht, dass die regelmäßige Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche beträgt.
Beim Firmenwechsel wurde mir über meine Zeitarbeit ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt und zudem sollte ich einen Zettel unterschreiben auf dem stand, das ich auf all meine Ansprüche von noch ausstehenden Zahlungen verzichte.