Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Urlaubsanspruch Rente mit 63+

| 30. Juni 2018 20:50 |
Preis: 51€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kinder

Am 01.09.2018 gehe ich mit 63,5 Jahren nach 45 Versicherungsjahren mit vollen Bezügen in Rente.
Mein Urlaub lt. Arbeitsvertrag beträgt 25 Tage. Es gibt keine „pro rata temporis"-Regelung im Vertrag.
Steht mir der gesamte Urlaubsanspruch zu?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wie Sie mitteilen, enthält Ihr Arbeitsvertrag keine „pro rata temporis" Regelung.
Ich gehe davon aus, dass auch kein Tarifvertrag einschlägig ist, der eine entsprechende Regelung enthält.

Damit findet die Regelung des § 5 I c) Bundesurlaubsgesetz Anwendung.
Danach tritt Teilurlaub nur dann ein, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.

Zwar gilt diese Regelung grundsätzlich nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Das Bundesarbeitsgericht steht aber in ständiger Rechtsprechung auf dem Standpunkt (zum Beispiel BAG, Urteil vom 18. Februar 2014, 9 AZR 765/12 ) das in der Regel von einem einheitlichen Jahresurlaubsanspruch auszugehen ist. Da Sie erst zum 1.9.2018 aus dem Arbeitsvertrag ausscheiden, steht Ihnen also der volle Urlaubsanspruch zu.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. Juli 2018 | 12:19

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Bin mit der Antwort vollumfänglich zu frieden.

"