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nur an Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dachdecker- Lohn

| 25. August 2010 11:55 |
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Arbeitsrecht


Nur an eine/n Fachanwalt/in für Arbeitsrecht !!!!!!!!

Hallo.
Ich arbeite als Dachdecker – Geselle in einem Dachdeckerbetrieb in Nordrhein Westfalen (NRW).
Ich habe keinen Arbeitsvertrag und erst recht keine Einzelvereinbarung für ein Zeitkonto.
Mein Arbeitsverhältnis dürfte folglich im Tarifvertrag (Dachdecker RTV) geregelt sein.

Meine Probleme:
1. Ich habe im Juni 125 Stunden gearbeitet.
Mein Chef will mir nur diese 125 Stunden bezahlen.
Ist dies korrekt? Im Tarifvertrag steht, dass die regelmäßige Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche beträgt.
Ich hatte kein Saison KUG oder ähnliches.

2. Ich wurde nun zum 16. Juli gekündigt.
Ich habe nur 4 Monate im Betrieb gearbeitet.
Urlaub habe ich keinen genommen.

Abgerechnet wurden:
15.- 30. März: 581,25 Brutto (+ 8 Tage Saison Kug (67 %)
April: 2599,35 Euro
Mai. 2659,80 Euro
Juni: 1937,50 Euro (Hier müsste ja eventuell ein anderer Wert hin, siehe 1. -> (39 : 5 * 22 *15,5 = 2659,8 Euro )
1.- 15. Juli: 1209,- Euro

Gesamtbrutto: 89869 Euro / 9709,20 Euro (Juni mit Regelstunden)

Mir stehen 26 Urlaubstage im Jahr zu. Demnach hätte ich 6 Urlaubstage zu bekommen.
Lautet die Formel:
Gesamtbrutto / (5 Monate * 22 – 10 (März) – 11 (Juli) – 8 (Saison- Kug Tage) X 6 Urlaubstage = Urlaubsgeld

Die 10 Tage März sind die Zeit, in der das AV noch nicht bestand.
Juli, die Zeit zu der das AV nicht mehr bestand.


Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage (Lohn Juni):

Sofern Sie im Laufe des Arbeitsverhältnisses nicht auf Leistungs- sondern auf Stundenbasis bezahlt wurden (hiervon gehe ich anhand Ihrer Schilderung aus) ist die Abrechnung Ihres Chefs korrekt, da dann auch nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden müssen.

Der Begriff regelmäßige Arbeitszeit aus § 3 des Tarifvertrages bedeutet lediglich, dass im Normalfall 39 Stunden / Woche gearbeitet wird. Wenn weniger gearbeitet wird, wird auch weniger bezahlt.

Daher muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Ansicht Ihres Chefs, Ihnen nur Lohn für die tatsächlich gearbeiteten 125 Stunden zahlen zu wollen korrekt ist.

Zu Ihrer zweiten Frage (Urlaubsgeld)

Gemäß § 43 des Tarifvertrages berechnet sich Ihr Urlaubsanspruch wie folgt:

Zugrunde zu legen ist in der Regel der Bruttoarbeitslohn der letzten 6 Monate. In Ihrem Fall sind es allerdings nur 5 Monate von März bis Juli.

In diesem Fall lautet die Berechnung grundsätzlich: 8986,90 : 22 * 5 / 6.

Da Ihnen aber in den Monaten März und Juli Arbeitstage fehlen, sind diese abzuziehen.

Die von Ihnen dargestellte Formel zur Berechnung des Ihnen zustehenden Urlaubsgeldes ist daher vollkommen korrekt.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe

Rückfrage vom Fragesteller 25. August 2010 | 13:26

Hallo.

Die Nachfrage zum Juni Gehalt:

Letztlich ist man dann doch Spielball des Arbeitgebers.
Nehmen wir an, mein Arbeitgeber hätte nur 10 Stunden im Monat (Extremfall) etwas für mich zu tun. Soll mein Bruttolohn dann 155,- Euro sein? Bis jetzt dachte ich immer, der Arbeitgeber trägt das Risiko, wenn es nichts zu tun gibt.

Kurzarbeit läßt sich doch (außerhalb des Saison- Kugs) auch nur über eine arbeitsvertragliche Regelung oder Einzelvereinbarung einführen. Hier hieße das ja, der Arbeitgeber führt Kurzarbeit ein und ich habe nicht mal einen Anspruch auf Ausgleich (Stichwort Nettoentgeltdifferenz).

Können Sie mir irgendwas an die Hand geben, damit ich diese Aussage nachvollziehen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. August 2010 | 13:46

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben natürlich Recht mit der Aussage, dass das Risiko, dass es keine Arbeit gibt vom Arbeitgeber zu tragen ist.

In meiner ersten Antwort bin ich davon ausgegangen, dass Sie eine (mündliche) Vereinbarung hätten, nach der nur für die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden.

Da dies nicht der Fall zu sein scheint und auch sonst keine Regelung getroffen wurde greift hier tatsächlich die tarifvertragliche festgesetzte Regelarbeitszeit von 40 h/Woche (Die 39 h sind nur eine über das gesamte Jahr berechnete Ducrchschnittszeit)

Insofern muss ich meine zuerst getätigte Aussage korrigieren. Sie haben daher meiner Auffassung nach Anspruch auf den von Ihnen berechneten Lohn (zzgl. einer Stunde)

Mit freundlichen Grüßen

Bade
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. August 2010 | 14:52

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ich hatte die Frage an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht adressiert, da ein Fachanwalt solche Fragen wohl öfter beantworten muss.
Ich wurde dann darauf hingewiesen, dass hier jeder Anwalt antworten darf.
Ein "Sie haben daher meiner Auffassung nach" recht, finde ich nicht sehr zielführend.

Ein Blick auf die Homepage des Anwaltes verrät dann auch:
Arbeitsrecht ist nicht Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Die Bewertung ist nicht nachvollziehbar. Alle Fragen des Fragestellers wurden spätestens nach der Nachfrage vollständig beantwortet.