Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich gelten Tariferhöhungen auch für das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsbeiträge. Sie nehmen während der Arbeits- und der Freistellungsphase an Tariferhöhungen teil.
Sie sollten Ihre tariflichen Ansprüche unbedingt sofort schriftlich geltend machen, da in Tarifverträgen häufig Ausschlussfristen vorhanden sind, nach deren Ablauf Ansprüche verfallen. In welcher Höhe Forderungen bestehen, muss anhand Ihres Altersteilzeitvertrages und der anwendbaren Tarifwerke geprüft werden; eine Bezifferung Ihrer Nachforderung ist hier nicht möglich.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und empfehle, ergänzend einen Rechtsanwalt als Beistand zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Hallo Hr. Matthes.
Danke und die Bitte um Vervollständigung. Gilt das auch für mein Außertarifliche Arbeitsvertrag. Bezogen auf tarifliche Anpassungen ist im Vertrag nichts vorhanden. Gilt hier der Gleichbehandlugsprizip oder kann einzelne Personen Kreis ohne Begründung ausgeschlossen werden?
Danke und Gruß
Sie nehmen nur an Tariferhöhungen teil, wenn der jeweilige Tarifvertrag auch auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Ist dies nicht der Fall, können Sie keine Ansprüche durch Gleichbehandlung fordern. Die Tarifgebundenheit ist ein sachliches Unterscheidungskriterium.
Mit freundlichen Grüßen