Kindesunterhalt / Berechnung d. Einkommens ü. 11 Monate
vom 19.12.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Gleichzeitig soll ich diesen höheren Betrag auch noch für September 2008 nachträglich zahlen – obwohl hier nur 11 Monate zur Berechnung zu Grunde liegen. Meine Frage: bin ich verpflichtet, auch noch für einen Monat mehr zu zahlen, für dessen Berechnung lediglich die letzten 11 Monate zugrunde gelegt wurden?