Reisekostenpauschale bei Teilzeitbeschäftigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit über 7 Jahren eine Teilzeitbeschäftigung (40%) im Außendienst, d.h. ich arbeite ohne Erfassung der Arbeitszeit. Seit mehreren Jahren gibt es die Möglichkeit, die anfallenden Reisekosten einzeln oder pauschal abzurechnen. Vor 5 Jahren habe ich mich für die Pauschale i.H.v. 90 EUR entschieden.