Einspruch gegen Rechnung Pannenhilfe
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Rechnung eines Pannendienstes für meinen gehörlosen Sohn aus Ingolstadt über 243 € reklamiert. Er hatte die Autoschlüssel sonntags beim Bäcker im Wagen gelassen, Auto zu. Sein Kollege hat den Pannendienst angerufen.