Mein im September 25jähriger Sohn ist seit sechs Jahren an einer schizophrenen Psychose erkrankt.Seit 2007 habe ich für ihn eine 35qm Wohnung angemietet ,da ein Leben in unserer Familie aufgrund seines aggressiven Verhaltens nicht mehr möglich war.Zur Zeit bemüht er sich bis Anfang 2010 den Realschulabschluß zu erlangen.Mehrfache Versuche sind bisher durch Schübe der Erkankung bzw.durch Akohol- und Amphetaminmißbrauch fehlgeschlagen.Sämtliche Kosten der Lebenshaltung,Sachschäden,Rechtsanwalt -und Gerichtskosten etc .werden von uns übernommen.Geld wird auf sein Girokonto wird seit Anfang des Jahres nicht mehr überwiesen,da der Umgang mit Geld sehr schwierig ist.Mein Sohn hat nunmehr bei der ARGE einen Antrag auf Leistungen des Lebensunterhaltes(SGB II) gestellt.Nach Ansicht der Behörde liegt eine Bedarfsgemeinschaftt vor.Zumindest wurden meinem Sohn entsprechende Formulare geschickt (Anlage EK,UK).Meines Wissens setzt dies jedoch einen gemeinsamen Haushalt voraus ,was nicht gegeben da mein Sohn alleine lebt.