Unser Kaufinteressent möchte das Haus zum 1.November übernehmen und zwar ohne Mieter, das heißt beide Wohnungen sollen bis dorthin frei sein weil er dort selbst einziehen will. ... Wir gehen davon aus den Mietern einen Aufhebungsvertrag zum 1.Nov. vorzulegen und vermuten dass dies nicht ganz ausreicht, die Frage wäre was für ein Betrag wäre angemessen (gibt es Richtwerte) für eine finanzielle Entschädigung um damit Erfolg zu haben, die Wohnung im DG ist erst seit knapp 3 Jahren an eine Einzelperson vermietet wir denken hier genügt die 3 Monatige Kündigungsfrist, bezw. bekäme der Mieter auch bis 1. ... Eine weitere Frage ergibt sich für uns, wie können wir und der Käufer uns gegenseitig absichern dass es nach unseren Kündigungen an die Mieter auch beim Kauf des Interessenten bleibt?