Ich habe diesen Monat eine Eigentumswohnung gekauft. Der Makler ist zugleich Verwalter der Hausanlage und des Sondereigentums - dabei übernimmt er die Neuvermietung und und Mietzahlungen gehen auf das Gemeinschaftskontos des Verwalters. Die eindeutige Mitteilung, dass Makler und Verwalter die selbe GmbH sind erfolgte erst im Notarvertrag "Dem Käufer ist bekannt, dass die vorgenannte Immobiliengesellschaft auch Verwalter der Wohngemeinschaft ist" Bin ich jetzt - aufgrund der Reservierungsvereinbarung, die ich zur Besichtigung unterzeichnen musste, verpflichtet Provision zu zahlen, obwohl doch gerade diese Konstellation ausgeschlossen ist?