Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterliege als Beschenkter dem (ErbStG) , ich bin mit den Pflichten des Erben gleichgesetzt, habe aber nicht die gleichen Rechte, sondern werde massiv benachteiligt und sehe meine Grundrechte verletzt. ... Werfen wir einen Blick auf die Nachlassverbindlichkeiten des Erben, die Ausgaben sind nicht an Beerdigungskosten oder einer bestimmten anderen Art an Kosten gebunden ( Urteil FG Münster 24.10.2019 AZ 3K 3549/17 ) Es reichen lediglich die Entstehung der Kosten aus wie zb. auch „ Zum Erlangen des Erwerbs". Nehmen wir folgenden Fall an, ein Erbe und ein Beschenkter bekommen jeweils eine Immobilie für 50000 € vererbt bzw. geschenkt, bedingt durch einen tragischen Schiffsunfall sind dem Erben keine Pflege, Grabmal, oder sonstige Nachlasskosten entstanden sondern nur 150€ Verwaltungskosten für die Erlangung der Immobilie.