Arbeitsvertrag bei Betreiberwechsel
vom 12.7.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Lehre erfolgreich abgeschlossen und wurde übernommem,von einem Arbeitgeber der das Hotel von Herr K.gepachtet hatte.Dann wurde das Hotel für drei Monate neu verpachtet,was ebenfalls nicht fruchtete so das der Besitzer Herr K.das Hotel wieder selbst weiter betrieb.Ihr Arbeitsverhälnis wurde bei diesen wechseln nicht beeinflusst.Dies geschah im Jahr 2005: -Anfang 2005 wechsel Pächter -08.2005 Herr K Weiterbetrieb dann wurde sie August 2006 als Geschäftsführerin des Hotel ernannt bis heute.Im Juni verkaufte Herr K. leider das Hotel und teilte ihr dies nicht mit,sondern stellte am 01 Juli den neuen Bisitzer vor meinte nur das es ihn leid tut an den Arbeitsverträgen ändert sich erstmal nicht,wollte dann sich mit ihr und einer kollegin nochmal zum essen treffen zwecks einer Abfindung.Was bis heute nicht geschah.Der neue Arbeitgeber hat sich dann nicht weiter geäussert,nur machen wir alles später.Ich musste dann den leuten auf Arbeit bei bringen das es einen neuen Besitzer gibt usw.